Ab 27.01.2022 ist die Änderung der 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) gültig.
Dies bedeutet für euch:
es gelten bei uns die 3G-Regeln, ihr habt nun Zutritt zu den Fahrstunden, ins Büro oder den Theorieunterrichten, wenn ihr:
- geimpft seid und uns den Nachweis zeigt(vollständiger Impfschutz ist gültig für 9 Monate).
- genesen seid und einen Nachweis habt (der Nachweis ist nur noch 3 Monate gültig).
- ihr einen Nachweis von einem negativen Schnelltest habt, der nicht älter als 24 Stunden her ist.
- einen negativen PCR-Test habt, der nicht älter als 48 Stunden alt ist.
Bitte achtet darauf, dass ihr diese Nachweise vorlegen könnt.
Wir freuen uns auf euch. Eure Fahrschule Döhler-Reiner