...

Alle Klassen Führerscheinklassen

Die Benennung der Fahrerlaubnisklassen nach dem Schema A, B, C, D ist in der Europäischen Union einheitlich.

Das deutsche Zahlensystem wurde also aufgegeben, es sind jedoch weiterhin nationale Sonderklassen und Einschränkungen in jedem EU-Land zulässig.

A

Krafträder

Klassen AM, A1, A2 und A

B

PKW

Klassen B (auch auf Automatik), BE, B96, B196, B197

C

LKW

Klassen C1 (kleiner LKW), C1E (mit Anhänger), C (LKW) und CE (mit Anhänger)

D

BUS

Klassen D1 (kleiner Bus), D1E (mit Anhänger), D (Bus) und DE (mit Anhänger)

L

(wie Landwirtschaft) für Zugmaschinen bis 40 km/h

MOFA

inen „Mofa-Führerschein“ gibt es nicht, dies ist lediglich eine Prüfbescheinigung

Klasse A

AM

A1

A2

A

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor

  • Baubedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Verbrennungsmotor: Hubraum max. 50 cm³
  • Elektromotor: Nenndauerleistung max. 4 kW

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • Baubedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Fremdzündungsmotor: Hubraum max. 50 cm³
  • Andere Verbrennungsmotoren: Nutzleistung max. 4 kW
  • Elektromotor: Nenndauerleistung max. 4 kW

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • Baubedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Fremdzündungsmotor: Hubraum max. 50 cm³
  • Andere Verbrennungsmotoren: Nutzleistung max. 4 kW
  • Elektromotor: Nenndauerleistung max. 4 kW
  • Leermasse (ohne die Masse der Batterien) max. 350 kg

Alter: 16 Jahre

Pflichtstunden Theorie

Klassenspezifischer Stoff
2
Grundstoff
12

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Pflichtstunden Praxis
Grundausbildung – keine Sonderfahrten

Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
Kleinkrafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm³, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder)

  • Verbrennungsmotor: Hubraum nicht mehr 125 cm³
  • Nennleistung von nicht mehr als 11 kW
  • Verhältnis Leistung zu Leermasse: max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Hubraum mit mehr als 50 cm³
  • Baubedingt Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Mit einer Leistung bis 15 kW

Alter: 16 Jahre

Pflichtstunden Theorie


Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundstoff
12
6
Klassenspezifischer Stoff
4
4

Pflichtstunden Praxis


Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Überland
5
5
Autobahn
4
4
Nacht
3
3

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

„Mittelschwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen)

  • Hubraum von mehr als 50 cm³
  • Baubedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Leistung: max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung zu Leermasse: max. 0,2 kW/kg

Alter: 18 Jahre

Pflichtstunden Theorie


Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse, ausgenommen A1
Mit Vorbesitz der Klasse A1 weniger als zwei Jahre
Mit Vorbesitz der Klasse A1 mehr als zwei Jahre
Grundstoff
12
6
6
Kein Pflichtunterricht
Klassenspezifischer Stoff
4
4
4
Kein Pflichtunterricht

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Pflichtstunden Praxis


Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse, ausgenommen A1
Mit Vorbesitz der Klasse A1 weniger als zwei Jahre
Mit Vorbesitz der Klasse A1 mehr als zwei Jahre
Überland
5
3
3
Kein Pflichtunterricht
Autobahn
4
4
2
Kein Pflichtunterricht
Nacht
3
3
1
Kein Pflichtunterricht

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen)

  • Hubraum von mehr als 50 cm³
  • Baubedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Motorleistung von mehr als 15 kW

Alter: 24 Jahre bzw. 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2

Pflichtstunden Theorie


Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse, ausgenommen A1 oder A2
Mit Vorbesitz der Klasse A1
Mit Vorbesitz der Klasse A2 weniger als zwei Jahre
Mit Vorbesitz der Klasse A2 mindestens zwei Jahre
Grundstoff
12
6
6
6
Kein Pflichtunterricht
Klassenspezifischer Stoff
4
4
4
5
Kein Pflichtunterricht

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Pflichtstunden Praxis


Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse, ausgenommen A1 oder A2
Mit Vorbesitz der Klasse A1
Mit Vorbesitz der Klasse A2 weniger als zwei Jahre
Mit Vorbesitz der Klasse A2 mindestens zwei Jahre
Überland
5
5
3
3
Kein Pflichtunterricht
Autobahn
4
4
2
2
Kein Pflichtunterricht
Nacht
3
3
1
1
Kein Pflichtunterricht

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

Klasse B

B

BE

B96

B196

B197

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
  • Die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt

Alter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren (B17

Pflichtstunden Theorie


Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundstoff
12
6
Klassenspezifischer Stoff
2
2

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Pflichtstunden Praxis


Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Überland
5
5
Autobahn
4
4
Nacht
3
3

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse B (PWK oder leichter LKW) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B

Alter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren

Pflichtstunden Theorie
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

Pflichtstunden Praxis

Überland
3
Autobahn
1
Nacht
1

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (PKW oder leichter LKW) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B

Theoretische und praktische Ausbildung

Alter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren

Pflichtstunden Theorie
2,5 Stunden á 60 Minuten

Pflichtstunden Praxis
Praktische Übungen: 3,5 Stunden á 60 Min.
Fahren im Realverkehr: 1 Stunde á 60 Min.

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Mindestalter:                                25

Geltungsbereich:                         innerhalb Deutschland

Geltungsdauer:                            ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:                 JA, mindestens 5 Jahre Klasse B

Die Schulung besteht aus zwei Teilen:

Theoretischer Schulungsstoff:       4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)

 Praktischer Übungsstoff:                5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten))

ab 01.04.2021

Ausbildung und Prüfung auf Automatik ohne Automatikbeschränkung, d. h. für dich:

Es müssen mindestens 10 Übungsstunden innerhalb der Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug
absolviert werden. Den Rest fährst du mit Automatikgetriebe. 

Entspanntere Ausbildung und Prüfung 

  • du kannst deine volle Aufmerksamkeit auf das Fahren legen
  • Ständiges Schalten und Kuppeln fallen weg

 

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
  • Die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt

Alter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren B17

Pflichtstunden Theorie


Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundstoff
12
6
Klassenspezifischer Stoff
2
2

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Pflichtstunden Praxis


Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Überland
5
5
Autobahn
4
4
Nacht
3
3

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Min.)

Klasse C

C1

C1E

C

CE

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B

Sonstiges:
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Gültigkeit des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

Alter: 18 Jahre

Pflichtstunden Theorie


Ohne Vorbesitz der Klasse B
Ohne Vorbesitz der Klasse D
Grundstoff
6
6
Klassenspezifischer Stoff
6
2

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Pflichtstunden Praxis

Überland
3
Autobahn
1
Nacht
1

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse C

Sonstiges:
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Gültigkeit des Führerscheins: 15 Jahre

Alter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre, sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgebildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat.

Pflichtstunden Theorie


Bei Vorbesitz der Klasse C
Grundstoff
6
Klassenspezifischer Stoff
4

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Pflichtstunden Praxis


Bei Vorbesitz der Klasse C
Wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden
Solo
Zug
gesamt
Überland
5
2
5
8
Autobahn
2
1
2
3
Nacht
3
0
3
3

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

„Schwere LKW“: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B

Sonstiges:
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Gültigkeit des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

Alter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre, sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgebildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat.

Pflichtstunden Theorie


Bei Vorbesitz der Klasse B
Bei Vorbesitz der Klasse C1 oder D1
Bei Vorbesitz der Klasse D
Grundstoff
6
6
6
Klassenspezifischer Stoff
10
4
2

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Pflichtstunden Praxis


Bei Vorbesitz der Klasse B
Bei Vorbesitz der Klasse C1
Überland
5
3
Autobahn
2
1
Nacht
3
1

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse C

Sonstiges:
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Gültigkeit des Führerscheins: 15 Jahre

Alter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre, sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgebildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat.

Pflichtstunden Theorie


Bei Vorbesitz der Klasse C
Grundstoff
6
Klassenspezifischer Stoff
4

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Pflichtstunden Praxis


Bei Vorbesitz der Klasse C
Wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden
Solo
Zug
gesamt
Überland
5
2
5
8
Autobahn
2
1
2
3
Nacht
3
0
3
3

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

Klasse D

D1

D1E

D

DE

„Kleine Busse“: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – die zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B

Sonstiges:
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Gültigkeit des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahr

Alter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre, sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgebildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat.

Pflichtstunden Theorie


Bei Vorbesitz der Klasse B
Bei Vorbesitz der Klasse D
Grundstoff
6
6
Klassenspezifischer Stoff
6
2

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Pflichtstunden Praxis


Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1, weniger als zwei Jahre
Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1, mehr als zwei Jahre
Bei Vorbesitz der Klasse C, weniger als zwei Jahre
Bei Vorbesitz der Klasse C, mehr als zwei Jahre
Grundausbildung
41
16
8
6
Überland
19
8
8
4
Autobahn
12
4
4
2
Nacht
7
4
4
2

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse DE

Sonstiges:
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Gültigkeit des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

Alter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre, sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgebildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat.

Pflichtstunden Theorie

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

Pflichtstunden Praxis

Grundausbildung
4
Überland
3
Autobahn
1
Nacht
1

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

„Große Busse“: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B

Sonstiges:
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Gültigkeit des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

Alter:

  • 24 Jahre
  • 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
  • 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (umfangreiche IHK-Prüfung); nach beschleunigter Grundqualifikation, dann auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt
  • 20 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
  • 18 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt

Merke:
Wird vom Mindestalter 24 Jahre abgesehen, ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich. Von der Fahrerlaubnis darf in diesem Fall nur bei Fahrten in Deutschland und nur im Rahmen der Berufsausbildung Gebrauch gemacht werden. Die Beschränkung entfällt, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis 24 Jahre alt ist bzw. die Berufsausbildung abgeschlossen ist.

Pflichtstunden Theorie


Bei Vorbesitz der Klasse B
Bei Vorbesitz der Klasse C oder D1
Bei Vorbesitz der Klasse C1
Grundstoff
6
6
6
Klassenspezifischer Stoff
18
8
12

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Pflichtstunden Praxis


Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1, weniger als zwei Jahre
Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1, mehr als zwei Jahre
Bei Vorbesitz der Klasse C, weniger als zwei Jahre
Bei Vorbesitz der Klasse C, mehr als zwei Jahre
Bei Vorbesitz der Klasse D1
Grundausbildung
45
33
14
7
20
Überland
22
12
16
8
5
Autobahn
14
8
8
4
5
Nacht
8
5
6
3
5

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse D

Sonstiges:
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Gültigkeit des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

Alter:

  • 24 Jahre
  • 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
  • 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (umfangreiche IHK-Prüfung); nach beschleunigter Grundqualifikation, dann auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt
  • 20 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
  • 18 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt

Merke:
Wird vom Mindestalter 24 Jahre abgesehen, ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich. Von der Fahrerlaubnis darf in diesem Fall nur bei Fahrten in Deutschland und nur im Rahmen der Berufsausbildung Gebrauch gemacht werden. Die Beschränkung entfällt, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis 24 Jahre alt ist bzw. die Berufsausbildung abgeschlossen ist.

Pflichtstunden Theorie

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

Pflichtstunden Praxis

Grundausbildung
4
Überland
3
Autobahn
1
Nacht
1

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

Klasse L

L

Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Beim Mitführen von Anhängern darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge (Gabelstapler) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Alter: 16 Jahre

Pflichtstunden Theorie

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

Pflichtstunden Praxis


Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundstoff
12
6
Klassenspezifischer Stoff
2
2

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

Klasse T

T

Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h bis maximal 60 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h

Bedingung: Alle Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Alter: 16 Jahre bis 40 km/h bzw. 18 Jahre bis 60 km/h

Pflichtstunden Theorie


Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundstoff
12
6
Klassenspezifischer Stoff
6
6

Pflichtstunden Praxis

Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung – keine Sonderfahrten

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

MOFA

MOFA

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln.

Baubedingte Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht sein.

Alter: 15 Jahre

Pflichtstunden Theorie

Grundstoff
6
Klassenspezifischer Stoff
-

Pflichtstunden Praxis

Bei Einzelausbildung
mindestens 90 Min.
Bei Gruppenausbildung
mindestens 180 Min.

(Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr)

Klasse AM

Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
Kleinkrafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm³, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor

  • Baubedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Verbrennungsmotor: Hubraum max. 50 cm³
  • Elektromotor: Nenndauerleistung max. 4 kW

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • Baubedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Fremdzündungsmotor: Hubraum max. 50 cm³
  • Andere Verbrennungsmotoren: Nutzleistung max. 4 kW
  • Elektromotor: Nenndauerleistung max. 4 kW

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • Baubedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Fremdzündungsmotor: Hubraum max. 50 cm³
  • Andere Verbrennungsmotoren: Nutzleistung max. 4 kW
  • Elektromotor: Nenndauerleistung max. 4 kW
  • Leermasse (ohne die Masse der Batterien) max. 350 kg

Alter: 16 Jahre

Pflichtstunden Theorie

Grundstoff: 2

Klassenspezifischer Stoff: 2

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Pflichtstunden Praxis
Grundausbildung – keine Sonderfahrten

Klasse A1

Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder)

  • Verbrennungsmotor: Hubraum nicht mehr 125 cm³
  • Nennleistung von nicht mehr als 11 kW
  • Verhältnis Leistung zu Leermasse: max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Hubraum mit mehr als 50 cm³
  • Baubedingt Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Mit einer Leistung bis 15 kW

Alter: 16 Jahre

Pflichtstunden Theorie

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

Grundstoff: 12

Klassenspezifischer Stoff: 4 

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse

Grundstoff: 6

Klassenspezifischer Stoff: 4 

Pflichtstunden Praxis

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

Überland: 5

Autobahn: 4

Nacht: 3

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse

Überland: 5

Autobahn: 4

Nacht: 3

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

Klasse A2

„Mittelschwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen)

  • Hubraum von mehr als 50 cm³
  • Baubedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Leistung: max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung zu Leermasse: max. 0,2 kW/kg

Alter: 18 Jahre

Pflichtstunden Theorie

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

Grunstoff: 12

Klassenspezifischer Stoff: 4

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse ausgenommen A1

Grundstoff: 6

Klassenspezifischer Stoff: 4

Mit Vorbesitz der  Klasse A1 weniger als zwei Jahre

Grundstoff: 6

Klassenspezifischer Stoff: 4

Mit Vorbesitz der  Klasse A1 mehr als zwei Jahre

Kein Pflichtunterricht

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Pflichtstunden Praxis

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

Überland: 5

Autobahn: 4

Nacht: 3

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse, ausgenommen A1

Überland: 3

Autobahn: 4

Nacht: 3

Mit Vorbesitz der Klasse A1 weniger als zwei Jahre

Überland: 3

Autobahn: 2

Nacht: 1

Mit Vorbesitz der Klasse A1 mehr als zwei Jahre

Kein Pflichtunterricht

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

Klasse A

„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen)

  • Hubraum von mehr als 50 cm³
  • Baubedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Motorleistung von mehr als 15 kW

Alter: 24 Jahre bzw. 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2

Pflichtstunden Theorie

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

Grunstoff: 12

Klassenspezifischer Stoff: 4

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse ausgenommen A1 oder A2

Grundstoff: 6

Klassenspezifischer Stoff: 4

Mit Vorbesitz der  Klasse A1

Grundstoff: 6

Klassenspezifischer Stoff: 4

Mit Vorbesitz der Klasse A2 weniger als zwei Jahre

Grundstoff: 6

Klassenspezifischer Stoff: 5

Mit Vorbesitz der Klasse A2 mindestens zwei Jahre

Kein Pflichtunterricht

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Pflichtstunden Praxis

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

Überland: 5

Autobahn: 4

Nacht: 3

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse, ausgenommen A1 oder A2

Überland: 5

Autobahn: 4

Nacht: 3

Mit Vorbesitz der Klasse A1

Überland: 3

Autobahn: 2

Nacht: 1

Mit Vorbesitz der Klasse A2 weniger als zwei Jahre

Überland: 3

Autobahn: 2

Nacht: 1

Mit Vorbesitz der Klasse A2 mindestens zwei Jahre

Kein Pflichtunterricht

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

Klasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
  • Die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt

Alter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren (B17)

Pflichtstunden Theorie

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

Grunstoff: 12

Klassenspezifischer Stoff: 2

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse  

Grundstoff: 6

Klassenspezifischer Stoff: 2

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Pflichtstunden Praxis

Pflichtstunden Praxis

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

Überland: 5

Autobahn: 4

Nacht: 3

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse,  

Überland: 5

Autobahn: 4

Nacht: 3

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

Klasse BE

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse B (PWK oder leichter LKW) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B

Alter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren

Pflichtstunden Theorie
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

Pflichtstunden Praxis

Pflichtstunden Praxis

Überland: 3

Autobahn: 1

Nacht: 1

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

Klasse B96

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (PKW oder leichter LKW) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B

Theoretische und praktische Ausbildung

Alter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren

Pflichtstunden Theorie
2,5 Stunden á 60 Minuten

Pflichtstunden Praxis
Praktische Übungen: 3,5 Stunden á 60 Min.
Fahren im Realverkehr: 1 Stunde á 60 Min.

Klasse B196

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Mindestalter:                                25

Geltungsbereich:                         innerhalb Deutschland

Geltungsdauer:                            ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:                 JA, mindestens 5 Jahre Klasse B

Die Schulung besteht aus zwei Teilen:

Theoretischer Schulungsstoff:       4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)

 Praktischer Übungsstoff:                5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten))

Klasse B197

ab 01.04.2021

Ausbildung und Prüfung auf Automatik ohne Automatikbeschränkung, d. h. für dich:

Es müssen mindestens 10 Übungsstunden innerhalb der Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug
absolviert werden. Den Rest fährst du mit Automatikgetriebe. 

Entspanntere Ausbildung und Prüfung 

  • du kannst deine volle Aufmerksamkeit auf das Fahren legen
  • Ständiges Schalten und Kuppeln fallen weg

 

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
  • Die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt

Alter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren B17

Pflichtstunden Theorie

 

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

Grunstoff: 12

Klassenspezifischer Stoff: 2

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse  

Grundstoff: 6

Klassenspezifischer Stoff: 2

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Pflichtstunden Praxis

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

Überland: 5

Autobahn: 4

Nacht: 3

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse,  

Überland: 5

Autobahn: 4

Nacht: 3

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Min.)

Klasse C1

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B

Sonstiges:
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Gültigkeit des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

Alter: 18 Jahre

Pflichtstunden Theorie

 

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

Grunstoff: 6

Klassenspezifischer Stoff: 6

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse  

Grundstoff: 6

Klassenspezifischer Stoff: 2

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Pflichtstunden Praxis

Überland: 3

Autobahn: 1

Nacht: 1

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

Klasse C1E

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg.

Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse C1

Sonstiges:
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Gültigkeit des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

Alter: 18 Jahre

Pflichtstunden Theorie
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

 

Pflichtstunden Praxis

Bei Vorbesitz der Klasse C1

Überland: 1

Nacht: 1

Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden

Solo

Überland: 1

Nacht: o

Zug

Überland: 3

Nacht: 2

gesamt

Überland: 4

Nacht: 2

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

Klasse C

„Schwere LKW“: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B

Sonstiges:
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Gültigkeit des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

Alter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre, sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgebildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat.

Pflichtstunden Theorie

Bei Vorbesitz der Klasse B

Grunstoff: 6

Klassenspezifischer Stoff: 10

Bei Vorbesitz der Klasse C1 oder B1

Grundstoff: 6

Klassenspezifischer Stoff: 4

Bei Vorbesitz der Klasse D

Grundstoff: 6

Klassenspezifischer Stoff: 2

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Pflichtstunden Praxis

Bei Vorbesitz der Klasse B

Überland: 5

Autobahn: 2

Nacht: 3

Bei Vorbesitz der Klasse C1

Überland: 3

Autobahn: 1

Nacht: 1

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

Klasse CE

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse C

Sonstiges:
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Gültigkeit des Führerscheins: 15 Jahre

Alter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre, sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgebildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat.

Pflichtstunden Theorie

Bei Vorbesitz der Klasse C

Grunstoff: 6

Klassenspezifischer Stoff: 4

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Pflichtstunden Praxis

Bei Vorbesitz der Klasse C

Überland: 5

Autobahn: 2

Nacht: 3

Wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden

Solo

Überland: 2

Autobahn: 1

Nacht: o

Zug

Überland: 5

Autobahn: 2

Nacht: 3

gesamt

Überland: 8

Autobahn: 3

Nacht: 3

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

Klasse D

„Kleine Busse“: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – die zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B

Sonstiges:
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Gültigkeit des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahr

Alter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre, sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgebildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat.

Pflichtstunden Theorie

Bei Vorbesitz der Klasse B

Grunstoff: 6

Klassenspezifischer Stoff: 6

Bei Vorbesitz der Klasse D

Grunstoff: 6

Klassenspezifischer Stoff: 2

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Pflichtstunden Praxis

Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1, weniger als zwei Jahre

Grundausbildung: 41

Überland: 19

Autobahn: 12

Nacht: 7

Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1, mehr als zwei Jahre

Grundausbildung: 16

Überland: 8

Autobahn: 4

Nacht: 4

Bei Vorbesitz der Klasse C  weniger als zwei Jahre

Grundausbildung: 8

Überland: 8

Autobahn: 4

Nacht: 4

Bei Vorbesitz der Klasse C mehr als zwei Jahre

Grundausbildung: 6

Überland: 4

Autobahn: 2

Nacht: 2

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

Klasse D1E

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse DE

Sonstiges:
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Gültigkeit des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

Alter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre, sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgebildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat.

Pflichtstunden Theorie

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Pflichtstunden Praxis

Grundausbildung: 4

Überland: 3

Autobahn: 1

Nacht: 1

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

Klasse D

„Große Busse“: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B

Sonstiges:
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Gültigkeit des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

Alter:

  • 24 Jahre
  • 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
  • 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (umfangreiche IHK-Prüfung); nach beschleunigter Grundqualifikation, dann auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt
  • 20 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
  • 18 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt

Merke:
Wird vom Mindestalter 24 Jahre abgesehen, ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich. Von der Fahrerlaubnis darf in diesem Fall nur bei Fahrten in Deutschland und nur im Rahmen der Berufsausbildung Gebrauch gemacht werden. Die Beschränkung entfällt, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis 24 Jahre alt ist bzw. die Berufsausbildung abgeschlossen ist.

Pflichtstunden Theorie

Bei Vorbesitz der Klasse B

Grunstoff: 6

Klassenspezifischer Stoff: 18

Bei Vorbesitz der Klasse C und D1

Grunstoff: 6

Klassenspezifischer Stoff: 8

Bei Vorbesitz der Klasse C1

Grunstoff: 6

Klassenspezifischer Stoff: 12

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Pflichtstunden Praxis

Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1, weniger als zwei Jahre

Grundausbildung: 45

Überland: 22

Autobahn: 14

Nacht: 8

Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1, mehr als zwei Jahre

Grundausbildung: 33

Überland: 12

Autobahn: 8

Nacht: 5

Bei Vorbesitz der Klasse C, weniger als zwei Jahre

Grundausbildung: 14

Überland: 16

Autobahn: 8

Nacht: 6

Bei Vorbesitz der Klasse C, mehr als zwei Jahre

Grundausbildung: 7

Überland: 8

Autobahn: 4

Nacht: 3

Bei Vorbesitz der Klasse D1

Grundausbildung: 20

Überland: 5

Autobahn: 5

Nacht: 5

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

Klasse DE

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse D

Sonstiges:
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Gültigkeit des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

Alter:

  • 24 Jahre
  • 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
  • 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (umfangreiche IHK-Prüfung); nach beschleunigter Grundqualifikation, dann auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt
  • 20 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
  • 18 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt

Merke:
Wird vom Mindestalter 24 Jahre abgesehen, ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich. Von der Fahrerlaubnis darf in diesem Fall nur bei Fahrten in Deutschland und nur im Rahmen der Berufsausbildung Gebrauch gemacht werden. Die Beschränkung entfällt, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis 24 Jahre alt ist bzw. die Berufsausbildung abgeschlossen ist.

 

Pflichtstunden Theorie
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Pflichtstunden Praxis

Grundausbildung: 4

Überland: 3

Autobahn: 1

Nacht: 1

(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)

Klasse T

Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h bis maximal 60 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h

Bedingung: Alle Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Alter: 16 Jahre bis 40 km/h bzw. 18 Jahre bis 60 km/h

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

Grundstoff: 12

Klassenspezifischer Stoff: 6

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse

Grundstoff: 6

Klassenspezifischer Stoff: 6

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Pflichtstunden Praxis

Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung – keine Sonderfahrten

Klasse L

Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Beim Mitführen von Anhängern darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge (Gabelstapler) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Alter: 16 Jahre

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

Grundstoff: 12

Klassenspezifischer Stoff: 2

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse

Grundstoff: 6

Klassenspezifischer Stoff: 2

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Pflichtstunden Praxis

Grundausbildung – keine Sonderfahrten

MOFA

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln.

Baubedingte Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht sein.

Alter: 15 Jahre

Pflichtstunden Theorie

Grundstoff: 6

Klassenspezifischer Stoff: –

(Doppelstunden zu je 90 Minunten)

Pflichtstunden Praxis

Bei Einzelausbildung: mindestens 90 minuten

Bei Gruppenausbildung: mindestens 180 minuten

(Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr)

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

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