Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis (Drittstaaten)
Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubniss (Drittstaaten)
Ausländische Führerscheine aus Drittstaaten können nur nach bestandener
theoretischer und praktischer Prüfung umgeschrieben werden.
Diese Führerscheine berechtigen für 6 Monate ab der Ersteinreise zum
Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet. Um lückenlos
Kraftfahrzeuge führen zu können, sollte die Umschreibung rechtzeitig vor
Ablauf der Frist beantragt werden – mindestens 3 Monate vor Ablauf der
Fahrberechtigung. Sollte es zu einer Erteilung nach Ablauf dieser
Halbjahresfrist kommen, besteht in der Zwischenzeit keine
Fahrberechtigung.
Benötigte Unterlagen (im Original vorzulegen):
▪ Reisepass oder Personalausweis
▪ gültiger nationaler Führerschein
▪ Übersetzung des nationalen Führerscheins mit Klassifizierung (ADAC oder öffentlich
bestellter und beeidigter Übersetzer)
▪ Ein aktuelles biometrisches Passbild in Papierform (35 x 45 mm)
▪ bei Zuzug nach Nürnberg direkt aus dem Ausland: normale Meldebescheinigung
▪ bei Zuzug nach Deutschland aus dem Ausland: erweiterte Meldebescheinigung der
ersten Meldebehörde aus Deutschland mit Angabe des Herkunftslandes aus dem
Ausland oder die Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht mit erweitertem Inhalt
▪ Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe
▪ Name der Fahrschule in Nürnberg
Fahrerlaubnisklassen A, B, L, T:
▪ Sehtest (Augenarzt oder Optiker) im Original – nicht älter als 2 Jahre
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (Anlage 11-Staaten)
Die Bundesrepublik hat mit einigen Staaten ein Abkommen über
erleichterte Bedingungen zur Fahrerlaubnisumschreibung geschlossen.
Diese Verträge können hinsichtlich Prüfungsumfang (prüfungsfrei,
theoretische und/oder praktische Führerscheinprüfung) und
Klassenumfang (alle Klassen, nur Klasse B) variieren. Sollten die
erleichterten Umschreibbedingungen nur für eine Klasse gelten, sind
zur Umschreibung der anderen Klassen die gleichen Voraussetzungen
wie bei einer Umschreibung aus Drittstaaten zu erfüllen.
Zu diesen Anlage 11-Staaten gehören:
▪ Albanien
▪ Andorra
▪ Bosnien und Herzegowina
▪ Französisch-Polynesien
▪ Gibraltar
▪ Guernsey
▪ Insel Man
▪ Israel
▪ Japan
▪ Jersey
▪ Kosovo
▪ Moldau
▪ Monaco
▪ Namibia
▪ Neukaledonien
▪ Neuseeland
▪ Republik Korea
▪ Republik Nordmazedonien
▪ San Marino
▪ Schweiz
▪ Serbien
▪ Singapur
▪ Südafrika
▪ Taiwan
▪ Vereinigtes Königreich
Außerdem gehören noch zahlreiche Pkw-Fahrerlaubnisse aus den
Australischen Territorien, den US-Bundesstaaten und US-amerikanischen
Außengebieten sowie den Kanadischen Provinzen zu diesen Anlage 11-
Staaten.
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis EU-Staaten oder EWRStaaten (Norwegen, Island, Liechtenstein)
Mit Fahrerlaubnissen aus EU- oder EWR-Staaten, die zeitlich unbefristet erteilt wurden, dürfen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der entsprechenden Klassen geführt werden. Eine Umschreibung ist generell nicht vorgeschrieben, jedoch gelten Ausnahmen für die C- und D-Klassen
Link: Führerscheinstelle Nürnberg
https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/fuehrerscheine.html
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Führerscheinstelle
Hirschelgasse 3290403 Nürnberg
Link: Führerscheinstelle Fürth
https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/fuehrerscheinbeantragung-der-umschreibung-eines-auslaendischen-fuehrerscheins-274/
Stadt Fürth – Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
(0911) 974-2277
Link: Führerscheinstelle Landkreis Fürth
https://www.landkreis-fuerth.de/mein-landratsamt/mobilitaet/fahrerlaubnisbehoerde
Landratsamt Fürth
Führerscheinstelle
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
0911 9773 3034
Link: Führerscheinstelle Erlangen
https://erlangen.de/service/259
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
09131 86 – 2694
Link: Führerscheinstelle Erlangen-Höchstadt
https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/umschreibungauslaendische-fahrerlaubnis/
Nägelsbachstraße 1
91052 Erlangen
09131 803 – 1000
