Berufskraftfahrer qualifikations gesetz (BKrFQG)
Grundqualifikation:
Seit dem 09.09.2008 besteht für alle Führerschein Neulinge im Bus Bereich und ab dem 09.09.2009 für alle Führerscheinbewerber im LKW Bereich eine gesetzliche Neuerung: Die Pflicht zum Erwerb einer Grundqualifikation. Diese kann auf 3 Wegen erworben werden:
- Entweder durch den Besuch einer Fahrschule
(Je nach Vorbesitz entweder als Umsteiger mit 47 Unterrichtseinheiten oder als Neueinsteiger mit 187 Unterrichtseinheiten) - Oder durch eine 7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung bei der IHK
(Ohne Unterrichtspflicht) - Oder durch eine Berufsausbildung BKF (Berufskraftfahrer)/FiF (Fachkraft im Fahrbetrieb)
Diese Pflicht zum Erwerb einer Grundqualifikation und zur späteren verpflichtenden Weiterbildung gilt für jeden, der seinen Führerschein für eine gewerbliche Tätigkeit (auch im Werksverkehr) nutzt. Anschließend an die Grundqualifikation wird der reguläre Führerschein erworben.
Weiterbildung:
Zusätzlich muss jeder Berufskraftfahrer alle fünf Jahre bei der Führerscheinstelle einen Schulungsnachweis über 35 Stunden à 60 Minuten einschlägige Weiterbildung vorlegen.
Diese Weiterbildungsverpflichtung betrifft auch die Berufskraftfahrer im Personenverkehr, die bereits vom dem 10. September 2008 den Führerschein erworben haben und gewerblich nutzen. Die Weiterbildungsschulung kann zusammenhängend absolviert werden oder auf 5 Teile über einen längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) verteilt werden. Es erfolgt keine Prüfung zur Weiterbildung.
Der Schulungsnachweis ist ausreichend und der Führerscheinstelle vorzulegen. Dort wird der Nachweis im Führerschein mit der Schlüsselkennzahl 95 eingetragen.
Für die Weiterbildung LKW gibt es folgende Module:
- Modul 1: Eco-Training
- Modul 2: (Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr
- Modul 3: Sicherheitstraining und Fahrsicherheit
- Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
- Modul 5: Ladungssicherung
Die Weiterbildung BUS umfasst folgende Module:
- Modul 1: Eco-Training
- Modul 2: Markt und Image
- Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Modul 4: Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
- Modul 5: Fahrgastsicherheit und Gesundheit
Jedes Modul muss einmal für die Weiterbildung belegt worden sein. Unsere Fahrschule bietet alle Module im Wechsel an. Diese Regelungen betreffen momentan in erster Linie Fahrschüler die den Bus Führerschein erwerben möchten.
Ab 10. September gilt dies alles allerdings auch für Fahrschüler, die den LKW Führerschein erwerben möchten.
Gerne stehen wir Ihnen aber persönlich Rede und Antwort um Ihren individuellen Bedarf zu klären und Sie umfassend zu beraten. Regelmäßig gibt es in unserem Betrieb auch Informationsabende zum Thema Berufskraftfahrer sowie den verschiedenen Fördermöglichkeiten.
Diese Veranstaltungen finden Sie unter Termine.