Verantwortlich für den Inhalt dieser Website:

Stephan Döhler
Austraße 1
90429 Nürnberg

Steuernummer: 240/211/82083
HRA 15396
Firmensitz: Nürnberg
Amtsgericht: Nürnberg

Informationen zur Aufsichtsbehörde nach §32 Fahrlehrergesetz:
Zuständige Aufsichtsbehörde Stadt Nürnberg, Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg

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Verkehrslehrinstitut

Fahrschule Döhler-Reiner e.K.

Austraße 1

90429 Nürnberg

 

Gemäß § 4g BDSG hat der Beauftragte für den Datenschutz oder die verantwortliche Stelle im Sinne des BDSB auf Antrag jedermann in geeigneter Weise die in § 4e BDSG festgelegten Angaben verfügbar zu machen.

Dieser Verpflichtung kommen wir hier unmittelbar nach und verzichten damit auf jeden individuellen Antrag.

1. Name der verantwortlichen Stelle:

Verkehrslehrinstitut Fahrschule Döhler-Reiner e.K.

 

2. Verantwortungsträger:

Inhaber: Stefan Döhler
Datenschutzbeauftragter: wird vom Inhaber wahrgenommen

 

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle

Austraße 1 90429 Nürnberg

 

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

a) als Fahrschule
Ausbildung von Fahrschülern in den Klassen A, B, C, D, L, T, Mofa
Aufbauseminare für Fahranfänger
Fahreignungsseminare (verkehrspädagogische Teilmaßnahme)
Berufskraftfahrerausbildung
Berufskraftfahrerweiterbildung

b) als anerkannte Ausbildungsstätte für Berufskraftfahrerqualifikation
Berufskraftfahrerausbildung
Berufskraftfahrerweiterbildung

c) als … (andere Tätigkeitsbereiche wie Sicherheitstrainings u. ä.)

 

5. Betroffene Personengruppe/n und Daten oder Datenkategorien

Personengruppen
Es werden im Wesentlichen zu folgenden Gruppen, soweit es sich um natürliche Personen handelt,personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind:
Mitarbeiter
Lieferanten/Dienstleister
Fahrschüler
Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen
Berufskraftfahrer

Daten oder Datenkategorien
Adressdaten
Bankverbindungen
Daten zur Personalverwaltung und -steuerung
Abrechnungs- und Leistungsdaten
Fahrschülerdaten
Berufskraftfahrerdaten

 

6. Empfänger der Daten oder Kategorien von Empfängern

·      Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten

(z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden)

·      Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind

(Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen)

·      Prüforganisation

 

7. Regelfristen für die Löschung der Daten

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die

entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind.

Sollten Daten hiervon nicht berührt sein, werden sie gelöscht, sobald die unter 5. genannten Zwecke weggefallen sind.

 

8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten (außerhalb EU)

Eine Datenübermittlung an Drittstaaten erfolgt nicht.

9. Allgemeine Beschreibung der Maßnahmen nach § 9 BDSG

Es wird eine Informationsstruktur gepflegt, die die Dokumentationsverfahren, die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

bzw. des Inhabers/Geschäftsführers der Fahrschule und die acht Kontrollen der Anlage zu § 9 Satz 1 beinhaltet.

Damit wird zyklisch die Angemessenheit und die Effektivität des Datenschutzes des Betriebs überprüft. Bei Bedarf wird

daraus ein Bericht erstellt.