Die Benennung der Fahrerlaubnisklassen nach dem Schema A, B, C, D ist in der Europäischen Union einheitlich.
Das deutsche Zahlensystem wurde also aufgegeben, es sind jedoch weiterhin nationale Sonderklassen und Einschränkungen in jedem EU-Land zulässig.
A | Krafträder | Klassen AM, A1, A2 und A |
B | PKW | Klassen B (auch auf Automatik), BE, B96, B196, B197 |
C | LKW | Klassen C1 (kleiner LKW), C1E (mit Anhänger), C (LKW) und CE (mit Anhänger) |
D | BUS | Klassen D1 (kleiner Bus), D1E (mit Anhänger), D (Bus) und DE (mit Anhänger) |
L | (wie Landwirtschaft) für Zugmaschinen bis 40 km/h | |
T | (wie Traktor) für große Zugmaschinen | |
Mofa | einen „Mofa-Führerschein“ gibt es nicht, dies ist lediglich eine Prüfbescheinigung |
Klasse A
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
- Baubedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Verbrennungsmotor: Hubraum max. 50 cm³
- Elektromotor: Nenndauerleistung max. 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder
- Baubedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Fremdzündungsmotor: Hubraum max. 50 cm³
- Andere Verbrennungsmotoren: Nutzleistung max. 4 kW
- Elektromotor: Nenndauerleistung max. 4 kW
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- Baubedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Fremdzündungsmotor: Hubraum max. 50 cm³
- Andere Verbrennungsmotoren: Nutzleistung max. 4 kW
- Elektromotor: Nenndauerleistung max. 4 kW
- Leermasse (ohne die Masse der Batterien) max. 350 kg
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
Kleinkrafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm³, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Alter: 16 Jahre
Pflichtstunden Theorie
Grundstoff | 12 |
Klassenspezifischer Stoff | 2 |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Pflichtstunden Praxis
Grundausbildung – keine Sonderfahrten
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder)
- Verbrennungsmotor: Hubraum nicht mehr 125 cm³
- Nennleistung von nicht mehr als 11 kW
- Verhältnis Leistung zu Leermasse: max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Hubraum mit mehr als 50 cm³
- Baubedingt Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Mit einer Leistung bis 15 kW
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Alter: 16 Jahre
Pflichtstunden Theorie
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse | |
Grundstoff | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Stoff | 4 | 4 |
Pflichtstunden Praxis
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse | |
Überland | 5 | 5 |
Autobahn | 4 | 4 |
Nacht | 3 | 3 |
(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)
„Mittelschwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen)
- Hubraum von mehr als 50 cm³
- Baubedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Leistung: max. 35 kW
- Verhältnis Leistung zu Leermasse: max. 0,2 kW/kg
Alter: 18 Jahre
Pflichtstunden Theorie
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse, ausgenommen A1 | Mit Vorbesitz der Klasse A1 weniger als zwei Jahre | Mit Vorbesitz der Klasse A1 mehr als zwei Jahre | |
Grundstoff | 12 | 6 | 6 | Kein Pflichtunterricht |
Klassenspezifischer Stoff | 4 | 4 | 4 | Kein Pflichtunterricht |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Pflichtstunden Praxis
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse, ausgenommen A1 | Mit Vorbesitz der Klasse A1 weniger als zwei Jahre | Mit Vorbesitz der Klasse A1 mehr als zwei Jahre | |
Überland | 5 | 5 | 3 | Kein Pflichtunterricht |
Autobahn | 4 | 4 | 2 | Kein Pflichtunterricht |
Nacht | 3 | 3 | 1 | Kein Pflichtunterricht |
(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)
„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen)
- Hubraum von mehr als 50 cm³
- Baubedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Motorleistung von mehr als 15 kW
Alter: 24 Jahre bzw. 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
Pflichtstunden Theorie
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse, ausgenommen A1 oder A2 | Mit Vorbesitz der Klasse A1 | Mit Vorbesitz der Klasse A2 weniger als zwei Jahre | Mit Vorbesitz der Klasse A2 mindestens zwei Jahre | |
Grundstoff | 12 | 6 | 6 | 6 | Kein Pflichtunterricht |
Klassenspezifischer Stoff | 4 | 4 | 4 | 5 | Kein Pflichtunterricht |
(Doppelstunden zu je 90 Minunten)
Pflichtstunden Praxis
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse, ausgenommen A1 oder A2 | Mit Vorbesitz der Klasse A1 | Mit Vorbesitz der Klasse A2 weniger als zwei Jahre | Mit Vorbesitz der Klasse A2 mindestens zwei Jahre | |
Überland | 5 | 5 | 3 | 3 | Kein Pflichtunterricht |
Autobahn | 4 | 4 | 2 | 2 | Kein Pflichtunterricht |
Nacht | 3 | 3 | 1 | 1 | Kein Pflichtunterricht |
(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)
Klasse B
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- Die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt
Alter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren (B17
Pflichtstunden Theorie
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse | |
Grundstoff | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Stoff | 2 | 2 |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Pflichtstunden Praxis
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse | |
Überland | 5 | 5 |
Autobahn | 4 | 4 |
Nacht | 3 | 3 |
(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Min.)
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse B (PWK oder leichter LKW) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B
Alter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Pflichtstunden Theorie
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Pflichtstunden Praxis
Überland | 3 |
Autobahn | 1 |
Nacht | 1 |
(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (PKW oder leichter LKW) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B
Theoretische und praktische Ausbildung
Alter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Pflichtstunden Theorie
2,5 Stunden á 60 Minuten
Pflichtstunden Praxis
Praktische Übungen: 3,5 Stunden á 60 Min.
Fahren im Realverkehr: 1 Stunde á 60 Min.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 25
Geltungsbereich: innerhalb Deutschland
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: JA, mindestens 5 Jahre Klasse B
Die Schulung besteht aus zwei Teilen:
Theoretischer Schulungsstoff: 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)
Praktischer Übungsstoff: 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten))
ab 01.04.2021
Ausbildung und Prüfung auf Automatik ohne Automatikbeschränkung, d. h. für dich:
Es müssen mindestens 10 Übungsstunden innerhalb der Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug
absolviert werden. Den Rest fährst du mit Automatikgetriebe.
Entspanntere Ausbildung und Prüfung
- du kannst deine volle Aufmerksamkeit auf das Fahren legen
- Ständiges Schalten und Kuppeln fallen weg
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- Die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt
Alter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren (B17
Pflichtstunden Theorie
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse | |
Grundstoff | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Stoff | 2 | 2 |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Pflichtstunden Praxis
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse | |
Überland | 5 | 5 |
Autobahn | 4 | 4 |
Nacht | 3 | 3 |
(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Min.)
Klasse C
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B
Sonstiges:
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
Gültigkeit des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
Alter: 18 Jahre
Pflichtstunden Theorie
Ohne Vorbesitz der Klasse B | Bei Vorbesitz der Klasse D | |
Grundstoff | 6 | 6 |
Klassenspezifischer Stoff | 6 | 2 |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Pflichtstunden Praxis
Überland | 3 |
Autobahn | 1 |
Nacht | 1 |
(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Min.)
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse C1
Sonstiges:
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
Gültigkeit des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
Alter: 18 Jahre
Pflichtstunden Theorie
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Pflichtstunden Praxis
Bei Vorbesitz der Klasse C1 | Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden | |||
Solo | Zug | gesamt | ||
Überland | 3 | 1 | 3 | 4 |
Autobahn | 1 | 1 | 1 | 2 |
Nacht | 1 | 0 | 2 | 2 |
(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)
„Schwere LKW“: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B
Sonstiges:
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
Gültigkeit des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
Alter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre, sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgebildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat.
Pflichtstunden Theorie
Bei Vorbesitz der Klasse B | Bei Vorbesitz der Klasse C1 oder D1 | Bei Vorbesitz der Klasse D | |
Grundstoff | 6 | 6 | 6 |
Klassenspezifischer Stoff | 10 | 4 | 2 |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Pflichtstunden Praxis
Bei Vorbesitz der Klasse B | Bei Vorbesitz der Klasse C1 | |
Überland | 5 | 3 |
Autobahn | 2 | 1 |
Nacht | 3 | 1 |
(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Min.)
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse C
Sonstiges:
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
Gültigkeit des Führerscheins: 15 Jahre
Alter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre, sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgebildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat.
Pflichtstunden Theorie
Bei Vorbesitz der Klasse C | |
Grundstoff | 6 |
Klassenspezifischer Stoff | 4 |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Pflichtstunden Praxis
Bei Vorbesitz der Klasse C | Wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden | |||
Solo | Zug | gesamt | ||
Überland | 5 | 3 | 5 | 8 |
Autobahn | 2 | 1 | 2 | 3 |
Nacht | 3 | 0 | 3 | 3 |
(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Min.)
Klasse D
„Kleine Busse“: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – die zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B
Sonstiges:
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
Gültigkeit des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahr
Alter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre, sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgebildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat.
Pflichtstunden Theorie
Bei Vorbesitz der Klasse B | Bei Vorbesitz der Klasse D | |
Grundstoff | 6 | 6 |
Klassenspezifischer Stoff | 6 | 2 |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Pflichtstunden Praxis
Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1, weniger als zwei Jahre | Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1, mehr als zwei Jahre | Bei Vorbesitz der Klasse C, weniger als zwei Jahre | Bei Vorbesitz der Klasse C, mehr als zwei Jahre | |
Grundausbildung | 41 | 16 | 8 | 6 |
Überland | 19 | 8 | 8 | 4 |
Autobahn | 12 | 4 | 4 | 2 |
Nacht | 7 | 4 | 4 | 2 |
(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Min.)
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse DE
Sonstiges:
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
Gültigkeit des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
Alter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre, sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgebildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat.
Pflichtstunden Theorie
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Pflichtstunden Praxis
Grundausbildung | 4 |
Überland | 3 |
Autobahn | 1 |
Nacht | 1 |
(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Minuten)
„Große Busse“: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B
Sonstiges:
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
Gültigkeit des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
Alter:
- 24 Jahre
- 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
- 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (umfangreiche IHK-Prüfung); nach beschleunigter Grundqualifikation, dann auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt
- 20 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- 18 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt
Merke:
Wird vom Mindestalter 24 Jahre abgesehen, ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich. Von der Fahrerlaubnis darf in diesem Fall nur bei Fahrten in Deutschland und nur im Rahmen der Berufsausbildung Gebrauch gemacht werden. Die Beschränkung entfällt, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis 24 Jahre alt ist bzw. die Berufsausbildung abgeschlossen ist.
Pflichtstunden Theorie
Bei Vorbesitz der Klasse B | Bei Vorbesitz der Klasse C oder D1 | Bei Vorbesitz der Klasse C1 | |
Grundstoff | 6 | 6 | 6 |
Klassenspezifischer Stoff | 18 | 8 | 12 |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Pflichtstunden Praxis
Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1, weniger als zwei Jahre | Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1, mehr als zwei Jahre | Bei Vorbesitz der Klasse C, weniger als zwei Jahre | Bei Vorbesitz der Klasse C, mehr als zwei Jahre | Bei Vorbesitz der Klasse D1 | |
Grundausbildung | 45 | 33 | 14 | 7 | 20 |
Überland | 22 | 12 | 16 | 8 | 5 |
Autobahn | 14 | 8 | 8 | 4 | 5 |
Nacht | 8 | 5 | 6 | 3 | 5 |
(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Min.)
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse D
Sonstiges:
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
Gültigkeit des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
Alter:
- 24 Jahre
- 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
- 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (umfangreiche IHK-Prüfung); nach beschleunigter Grundqualifikation, dann auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt
- 20 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- 18 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt
Merke:
Wird vom Mindestalter 24 Jahre abgesehen, ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich. Von der Fahrerlaubnis darf in diesem Fall nur bei Fahrten in Deutschland und nur im Rahmen der Berufsausbildung Gebrauch gemacht werden. Die Beschränkung entfällt, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis 24 Jahre alt ist bzw. die Berufsausbildung abgeschlossen ist.
Pflichtstunden Theorie
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Pflichtstunden Praxis
Grundausbildung | 4 |
Überland | 3 |
Autobahn | 1 |
Nacht | 1 |
(Sonderfahrten: Dauer mindestens 45 Min.)
Klasse L
Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Beim Mitführen von Anhängern darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge (Gabelstapler) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Alter: 16 Jahre
Pflichtstunden Theorie
Grundausbildung – keine Sonderfahrten
Pflichtstunden Praxis
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse | |
Grundstoff | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Stoff | 2 | 2 |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Klasse T
Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h bis maximal 60 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
Bedingung: Alle Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Alter: 16 Jahre bis 40 km/h bzw. 18 Jahre bis 60 km/h
Pflichtstunden Theorie
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse | |
Grundstoff | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Stoff | 6 | 6 |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Pflichtstunden Praxis
Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung – keine Sonderfahrten
Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln.
Baubedingte Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht sein.
Alter: 15 Jahre
Pflichtstunden Theorie
Grundstoff | 6 |
Klassenspezifischer Stoff | — |
(Doppelstunden zu je 90 Minunten)
Pflichtstunden Praxis
Bei Einzelausbildung | mindestens 90 Min. |
Bei Gruppenausbildung | mindestens 180 Min. |
(Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr)